Funktionsübersicht
Jede Funktion, die vom System aufgerufen und durchgeführt werden soll, muss mit der Funktion FUBW erfasst worden sein.
Mit der Erfassung als Funktion ist noch keine Zugriffsberechtigung gewährleistet. Diese muss zusätzlich mit der Funktion BEKW zugeteilt werden. Allerdings kann eine Berechtigung nicht erfasst werden, ohne dass vorher die zugehörige Funktion mit FUBW eröffnet worden ist. Die Funktionen werden üblicherweise von EDP erfasst.
Um eine Funktion im Menupunkt Funktionen anzeigen zu lassen, muss sie einem Funktionsbündel zugewiesen werden. Es ist möglich, eine Funktion mehreren Funktionsbündeln zuzuweisen.